Beachten Sie besonders die Neuregelung ab 1. Dezember zum Schulbesuch von Geschwisterkindern von Kontaktpersonen:
Die Geschwisterkinder der engen Kontaktpersonen stehen nicht unter Quarantäne, sie dürfen nach der aktuell für Hessen gültigen 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus die Schule und Kita nur besuchen, wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes keine Krankheitssymptome für Covid-19, insbes. Fieber, trockenen Husten, Geschmacks- oder Geruchsverlust, haben.