school and education

Der Geist des Rheingaus

Schulkonferenz

Mitglieder der Schulkonferenz der Rheingauschule 2023-2025

Lehrerinnen und Lehrer Frau Bersch  
  Frau Bandl  
  Frau Brachtendorf  
  Frau Dörr  
  Herr Lindner  
  Frau Remmels  
Vertreter Frau Dei  
  Frau Dertz  
  Frau von Ingelheim  
  Frau Trzcinski  
  Herr Sobotta  
  Herr Stadtmüller  
Eltern Herr Mertes  
  Frau Popperl  
  Herr Pedron  
Vertreter Frau Rühling  
  Frau Brezina  
  Frau Beisheim  
Schülerinnen und Schüler Daniel Prasser Q1/2
  Ole Wöller Q1/2 
  Liv Kießling 10b

Aufgaben der Schulkonferenz

Hessens Schulen haben besondere Rechte für eigene Entscheidungen. Zusätzlich zu Gesamtkonferenz, Schulelternbeirat und Schülervertretung ist die Schulkonferenz nach §§ 128 bis 132 des Hessischen Schulgesetzes ein weiteres Entscheidungsgremium. Sie bietet die Chance der Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und deren Eltern an einem Tisch und eröffnet die Möglichkeit, über Gruppeninteressen hinaus gemeinsam Schule zu machen.

Die Schulkonferenz berät und entscheidet nach § 129 des Hessischen Schulgesetzes zum Beispiel über:

  • das Schulprogramm
  • Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
  • Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen
  • die Einrichtung oder Ersetzung einer Förderstufe
  • die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit
  • Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote
  • Öffnung der Schule nach außen
  • den schuleigenen Haushalt

Die Schulkonferenz wird gewählt, indem jede Gruppe ihre Vertreterinnen und Vertreter für sich wählt, also

  • die Gesamtkonferenz aus ihrer Mitte die Lehrerinnen und Lehrer
  • der Schulelternbeirat aus der Mitte aller Eltern
  • der Schülerrat aus dem Kreise aller Schülerinnen und Schüler

Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für zwei Jahre gewählt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter gibt ein Wahlausschreiben spätestens zwei Monate nach Schuljahresbeginn heraus. Die Wahlen finden spätestens vier Wochen danach statt.

Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen. Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder oder einer Personengruppe ist die Schulkonferenz unverzüglich einzuberufen.

Sekretariat

06722/99010