school and education

Der Geist des Rheingaus

Schülervertretung (SV)

SV-Vorstand 2022/23

Schulsprecher Lenn Romberg
Stellvertretende Schulsprecherinnen Svenja Schädla (1.)
  Hai Yen Nguyen (2.)
KSR-Deligierte Larsa Zia
  Hai Yen Nguyen
KSR-Stellvertreter Jasmin Stumpf
  Ian Buntschuh
Stufensprecher  Erik Veres (Mittelstufe)
  Hai Yen Nguyen (Oberstufe)
 Jahrgangssprecher Johann Bersch (5)
  Nala Holleitner (5)
  Paula Wollgarten (6)
  Frederik Nägler (6)
  Hendrik Ghodrati (7)
  Jakob Weidt (8)
  Auron Cetinkaya (8)
  Lukas Czauderna (9)
  Janne Barz (9)
  Hai Yen Nguyen (E)
  Malte Kievernagel (E)
  Acil Amarkhel (Q1/2)
  Henry Reibe (Q1/2)
  Magdalena Kroneberger (Q3/4)
  Felix Werner (Q3/4)

Jahrgangssprecher 5

Jahrgangssprecher 5

Jahrgangssprecher 6

Jahrgangssprecher 6

Jahrgangssprecher 7

Jahrgangssprecher 7

Jahrgangssprecher 8

Jahrgangssprecher 8

Jahrgangssprecher 9

Jahrgangssprecher 9

Jahrgangssprecher E

Jahrgangssprecher E

Jahrgangssprecher Q1-2

Jahrgangssprecher Q1-2

Jahrgangssprecher Q3-4

Jahrgangssprecher Q3-4

KSR-Deligierte

KSR-Deligierte

Schulsprecher

Schulsprecher

Schülerrats-Vorstand

Schülerrats-Vorstand

Stufensprecher

Stufensprecher

Aufgaben der Schülervertretung

Die Schülervertreterinnen und -vertreter nehmen die Interessen der Schülerinnen und Schüler in der Schule, gegenüber den Schulaufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit wahr und üben die Mitbestimmungsrechte der Schülerinnen und Schüler in der Schule aus. Die Mitglieder der Schülervertretung werden von den übrigen Schülerinnen und Schülern gewählt und können auch nur durch sie wieder abgewählt werden. Für ihre Arbeit sollen ihnen in der Schule geeignete Räume und ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt werden. Die Mitglieder der Schülervertretung sind in ihren Entscheidungen frei, aber der Schülerschaft verantwortlich. Sie sind verpflichtet, den Mitschülerinnen und -schülern über ihre Tätigkeit zu berichten.

Klassensprecher und Schülerrat

In den Schulen der Mittel- und Oberstufe (Sekundarstufe I und II) wählen in der Regel die Schülerinnen und Schüler einer Klasse eine Klassensprecherin oder einen Klassensprecher und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für die Dauer eines Schuljahres. Die Klassensprecherinnen und -sprecher bilden den Schülerrat der Schule. Die Schulsprecherin/der Schulsprecher hat den Vorsitz im Vorstand des Schülerrats, dem darüber hinaus zwei Stellvertreter/-innen angehören. Der Schülerrat übt die Mitbestimmungsrechte in der Schule aus: So können sein Vorstand und drei weitere Angehörige an den Gesamtkonferenzen mit beratender Stimme teilnehmen. An Schulen mit mindestens fünf Lehrkräften kann der Schülerrat eine Lehrerin oder einen Lehrer als Verbindungslehrkraft sowie eine Stellvertretung wählen, die dem Schülerrat beratend zur Seite stehen.

Sekretariat

06722/99010