school and education

Der Geist des Rheingaus

  • Menschen

Vorstand des Schulelternbeirats 2023-2025

Vorsitzender Herr Mertes
Stellvertreterin Frau Popperl

Aufgaben des Schulelternbeirats

Die von den Klassenelternschaften gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat (§ 108 Hessisches Schulgesetz - HSchG), der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt (§ 110 HSchG).

Entscheidungen der Schulkonferenz, mit denen im Zuge der gestärkten Eigenverantwortlichkeit der Schulen das Unterrichtswesen der Schule gestaltet wird, bedürfen der Zustimmung des Schulelternbeirats. Der Schulelternbeirat muss wesentlichen Entscheidungen der Schul- und der Gesamtkonferenz zustimmen, unter anderem der Entscheidung über das Schulprogramm. Er hat auch ein Mitbestimmungsrecht bei Einrichtung und Beendigung eines Schulversuchs und bei der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule (§ 110 Abs. 2 HSchG). Hinzu kommen Anhörrechte, Informationsrechte und Initiativrechte.

Kreis- und Stadtelternbeiräte, die ebenso wie der Landeselternbeirat von Delegierten der Schulelternbeiräte gewählt werden, haben unter anderem ein Anhörungsrecht bei Schulentwicklungsplänen der Schulträger.

Claudia Haas

Schulsekretärin

Natascha Popperl

Schulsekretärin

Markus Koschig

Schulhausmeister

Siegbert Weiler

Schulhausmeister

Alena Netz

Schulsozialarbeiterin

Janina Schäfer

Schulsozialarbeiterin

Mitglieder der Schulkonferenz der Rheingauschule 2023-2025

Lehrerinnen und Lehrer Frau Bersch  
  Frau Bandl  
  Frau Brachtendorf  
  Frau Dörr  
  Herr Lindner  
  Frau Remmels  
Vertreter Frau Dei  
  Frau Dertz  
  Frau von Ingelheim  
  Frau Trzcinski  
  Herr Sobotta  
  Herr Stadtmüller  
Eltern Herr Mertes  
  Frau Popperl  
  Herr Pedron  
Vertreter Frau Rühling  
  Frau Brezina  
  Frau Beisheim  
Schülerinnen und Schüler Daniel Prasser Q1/2
  Ole Wöller Q1/2 
  Liv Kießling 10b

Aufgaben der Schulkonferenz

Hessens Schulen haben besondere Rechte für eigene Entscheidungen. Zusätzlich zu Gesamtkonferenz, Schulelternbeirat und Schülervertretung ist die Schulkonferenz nach §§ 128 bis 132 des Hessischen Schulgesetzes ein weiteres Entscheidungsgremium. Sie bietet die Chance der Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und deren Eltern an einem Tisch und eröffnet die Möglichkeit, über Gruppeninteressen hinaus gemeinsam Schule zu machen.

Die Schulkonferenz berät und entscheidet nach § 129 des Hessischen Schulgesetzes zum Beispiel über:

  • das Schulprogramm
  • Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
  • Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen
  • die Einrichtung oder Ersetzung einer Förderstufe
  • die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit
  • Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote
  • Öffnung der Schule nach außen
  • den schuleigenen Haushalt

Die Schulkonferenz wird gewählt, indem jede Gruppe ihre Vertreterinnen und Vertreter für sich wählt, also

  • die Gesamtkonferenz aus ihrer Mitte die Lehrerinnen und Lehrer
  • der Schulelternbeirat aus der Mitte aller Eltern
  • der Schülerrat aus dem Kreise aller Schülerinnen und Schüler

Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für zwei Jahre gewählt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter gibt ein Wahlausschreiben spätestens zwei Monate nach Schuljahresbeginn heraus. Die Wahlen finden spätestens vier Wochen danach statt.

Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen. Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder oder einer Personengruppe ist die Schulkonferenz unverzüglich einzuberufen.

Der Personalrat der Rheingauschule wurde zuletzt im Mai 2024 auf vier Jahre gewählt und vertritt die Angelegenheiten des Kollegiums der Schule. Der Personalrat trifft sich zu regelmäßigen Beratungen einmal in der Woche und mit der Schulleitung einmal im Monat.

Seine Stimme wird gehört in allen Personalangelegenheiten wie zum Beispiel Anund Einstellungen, Beförderungen, Versetzungen und Abordnungen. Zu seinen weiteren Aufgaben gehört auch das Abhalten von Personalversammlungen und das Stärken des kollegialen und sozialen Zusammenhalts, z.B. durch die Organisation von Kollegiumsausflügen und -veranstaltungen.

Personalrat

Die Personalrätinnen und -räte der Rheingauschule

Anita Bandl, Maria Brachtendorf, Anita Kramb, Jesse Nies und Lennart Pnischek

 

  • 1
  • 2

Die Rheingauschule in Zahlen

19

Unterrichtsfächer


75

Lehrerinnen und Lehrer


830

Schülerinnen und Schüler

Stand: 12.2.2025

Letzte Änderungen

Sekretariat

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