Die Schülervertreterinnen und -vertreter nehmen die Interessen der Schülerinnen und Schüler in der Schule, gegenüber den Schulaufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit wahr und üben die Mitbestimmungsrechte der Schülerinnen und Schüler in der Schule aus. Die Mitglieder der Schülervertretung werden von den übrigen Schülerinnen und Schülern gewählt und können auch nur durch sie wieder abgewählt werden. Für ihre Arbeit sollen ihnen in der Schule geeignete Räume und ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt werden. Die Mitglieder der Schülervertretung sind in ihren Entscheidungen frei, aber der Schülerschaft verantwortlich. Sie sind verpflichtet, den Mitschülerinnen und -schülern über ihre Tätigkeit zu berichten.
In den Schulen der Mittel- und Oberstufe (Sekundarstufe I und II) wählen in der Regel die Schülerinnen und Schüler einer Klasse eine Klassensprecherin oder einen Klassensprecher und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für die Dauer eines Schuljahres. Die Klassensprecherinnen und -sprecher bilden den Schülerrat der Schule. Die Schulsprecherin/der Schulsprecher hat den Vorsitz im Vorstand des Schülerrats, dem darüber hinaus zwei Stellvertreter/-innen angehören. Der Schülerrat übt die Mitbestimmungsrechte in der Schule aus: So können sein Vorstand und drei weitere Angehörige an den Gesamtkonferenzen mit beratender Stimme teilnehmen. An Schulen mit mindestens fünf Lehrkräften kann der Schülerrat eine Lehrerin oder einen Lehrer als Verbindungslehrkraft sowie eine Stellvertretung wählen, die dem Schülerrat beratend zur Seite stehen.
Die Rheingauschule ist Ausbildungsschule für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV / Studienreferendare) des Studienseminars für Gymnasien in Wiesbaden.
Die Referendarinnen und Referendare, die an der Rheingauschule oder an der St. Ursula-Schule unterrichten, decken ihren Unterrichtseinsatz an diesen Schulen in der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II ab. Die Internatsschule Hansenberg (ISH) ist ein Oberstufengymnasium, der Unterrichtseinsatz kann folglich nur in der Sekundarstufe II erfolgen, sodass die dort unterrichtenden LiV zusätzlich ihren Unterrichtseinsatz in der Sekundarstufe I an der Rheingauschule oder an der St. Ursula-Schule einbringen können.
Verbindungslehrerinnen und -lehrer haben insbesondere die Aufgabe, die Schülervertretung im Rahmen ihrer Aufgaben und die Schülerschaft zu beraten und zu fördern und bei Unstimmigkeiten zwischen Schülervertretung und Schülerschaft einerseits und Schulverwaltung, Schulleitung oder Lehrerschaft andererseits zu vermitteln.Sie können auch in Konflikten zwischen Schülern vermitteln.
Verbindungslehrerinnen und -lehrer haben das Recht, an den Sitzungen der Schülervertretung mit beratender Stimme teilzunehmen; sie sollen von diesem Recht im Regelfall Gebrauch machen.
Frau Nina Tacke und Frau Silke Trzcinski