school and education

Der Geist des Rheingaus

  • Menschen

Schulleitung

Von links nach rechts:

Holger Stadermann

Alexandra Lutgen

Isabell Görtz

Michaela Hagen

Lars Jügler

 

Schulleitung


Lars Jügler

Lars Jügler

Schulleiter

  • Geschichte
  • Politik und Wirtschaft

Isabell Görtz

Isabell Görtz

Stellvertretende Schulleiterin

  • Biologie
  • Chemie

-

-

Studienleiterïn

  • -
  • -

Michaela Hagen

Michaela Hagen

Fachbereichs­leiterin I

  • Deutsch
  • Französisch

Holger Stadermann

Holger Stadermann

Kommissarischer Fachbereichsleiter II

  • Katholische Religion
  • Sport

Alexandra Lutgen

Alexandra Lutgen

Fachbereichs​­leiterin III

  • Chemie
  • Sport

SV-Vorstand 2023/24

Schülersprecher

Schülersprecher

Schulkonferenz-Mitglieder

Schulkonferenz-Mitglieder

KSR-Deligierte

KSR-Deligierte

Stufensprecher

Stufensprecher

Jahrgangssprecher

Jahrgangssprecher

Schülerrat

Schülerrat

Aufgaben der Schülervertretung

Die Schülervertreterinnen und -vertreter nehmen die Interessen der Schülerinnen und Schüler in der Schule, gegenüber den Schulaufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit wahr und üben die Mitbestimmungsrechte der Schülerinnen und Schüler in der Schule aus. Die Mitglieder der Schülervertretung werden von den übrigen Schülerinnen und Schülern gewählt und können auch nur durch sie wieder abgewählt werden. Für ihre Arbeit sollen ihnen in der Schule geeignete Räume und ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt werden. Die Mitglieder der Schülervertretung sind in ihren Entscheidungen frei, aber der Schülerschaft verantwortlich. Sie sind verpflichtet, den Mitschülerinnen und -schülern über ihre Tätigkeit zu berichten.

Klassensprecher und Schülerrat

In den Schulen der Mittel- und Oberstufe (Sekundarstufe I und II) wählen in der Regel die Schülerinnen und Schüler einer Klasse eine Klassensprecherin oder einen Klassensprecher und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für die Dauer eines Schuljahres. Die Klassensprecherinnen und -sprecher bilden den Schülerrat der Schule. Die Schulsprecherin/der Schulsprecher hat den Vorsitz im Vorstand des Schülerrats, dem darüber hinaus zwei Stellvertreter/-innen angehören. Der Schülerrat übt die Mitbestimmungsrechte in der Schule aus: So können sein Vorstand und drei weitere Angehörige an den Gesamtkonferenzen mit beratender Stimme teilnehmen. An Schulen mit mindestens fünf Lehrkräften kann der Schülerrat eine Lehrerin oder einen Lehrer als Verbindungslehrkraft sowie eine Stellvertretung wählen, die dem Schülerrat beratend zur Seite stehen.

Kollegium 2023-24

Namensliste

Impressionen

Kollegium 2023-24

Kollegium 2023-24

Kollegium 2023

Kollegium 2023

Kollegium 2022

Kollegium 2022

Kollegium 2019-20

Kollegium 2019-20

Kollegium 2017

Kollegium 2017

Kollegium 2016

Kollegium 2016

Kollegium 2014-15

Kollegium 2014-15

Kollegium 2013-14

Kollegium 2013-14

Kollegium 2012-13

Kollegium 2012-13

Kollegium 2011-12

Kollegium 2011-12

Kollegium 2010-11

Kollegium 2010-11

Kollegium 2009-10

Kollegium 2009-10

Kollegium 2008-09

Kollegium 2008-09

Kollegium 2007-08

Kollegium 2007-08

Die Rheingauschule ist Ausbildungsschule für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV / Studienreferendare) des Studienseminars für Gymnasien in Wiesbaden.

Die Referendarinnen und Referendare, die an der Rheingauschule oder an der St. Ursula-Schule unterrichten, decken ihren Unterrichtseinsatz an diesen Schulen in der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II ab. Die Internatsschule Hansenberg (ISH) ist ein Oberstufengymnasium, der Unterrichtseinsatz kann folglich nur in der Sekundarstufe II erfolgen, sodass die dort unterrichtenden LiV zusätzlich ihren Unterrichtseinsatz in der Sekundarstufe I an der Rheingauschule oder an der St. Ursula-Schule einbringen können.

Vertrauenslehrerinnen und -lehrer

Verbindungslehrerinnen und -lehrer haben insbesondere die Aufgabe, die Schülervertretung im Rahmen ihrer Aufgaben und die Schülerschaft zu beraten und zu fördern und bei Unstimmigkeiten zwischen Schülervertretung und Schülerschaft einerseits und Schulverwaltung, Schulleitung oder Lehrerschaft andererseits zu vermitteln.Sie können auch in Konflikten zwischen Schülern vermitteln. 

Verbindungslehrerinnen und -lehrer haben das Recht, an den Sitzungen der Schülervertretung mit beratender Stimme teilzunehmen; sie sollen von diesem Recht im Regelfall Gebrauch machen.

Die Verbindungslehrer der Rheingauschule

Frau Yeliz Itik und Frau Tina Huss

  • 1
  • 2

Die Rheingauschule in Zahlen

19

Unterrichtsfächer


79

Lehrerinnen und Lehrer


844

Schülerinnen und Schüler

Stand: 11.10.2023

Sekretariat

06722/99010