Schülerbeförderung – das Schülerticket Hessen ab der Einführungsphase
Liebe Erziehungsberechtigte,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten bis maximal zur Vollendung der Sekundarstufe I besteht.
Ab der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe müssen Sie die Fahrkosten selbst tragen. Anträge für das Schülerticket Hessen erhalten Sie im Sekretariat oder online beim RMV.
Für Fragen wenden Sie sich gerne zu den bekannten Öffnungszeiten an unser Sekretariat.